Angaben gemäß § 5 TMG

Silke Westphal
Tierarztpraxis Westphal
An der Umgehungstraße 1
16278 Angermünde

Kontakt

Telefon: 03331 33274
Telefax: 03331 33811
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE139044911

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Tierarzt

Zuständige Kammer:
Landestierärztekammer Brandenburg
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)

Verliehen in:

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Berufsordnung der Landestierärztekammer Brandenburg
einsehbar unter: https://www.ltk-brandenburg.de/

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Leistungen

  • Ausstellung von EU-AUSWEISEN
  • Allgemeine Untersuchungen und Behandlungen von Kleintieren
  • Behandlung von Exoten (Reptilien, Vögel und Wildvögel)
  • Impfungen mit Vorsorgeuntersuchungen
  • Parasitenbehandlung und -prophylaxe (Flöhe, Zecken, Würmer, Milben, Einzeller)
  • Röntgendiagnostik mit digitalem Röntgengerät
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Weichteilchirugie (Kastrationen/Sterilisation, Fremdkörper-OP, Tumor-OP, Kaiserschnitt, Wundversorgung)
  • Inhalationsnarkose bei Risikopatienten
  • elektronische Tierkennzeichnung
  • Infusionstherapie bei Intensivpatienten
  • stationäre Aufnahme
  • Ernährungsberatung
  • Verhaltensberatung
  • Blutuntersuchungen im praxiseigenen Labor
  • Zahnbehandlungen (Zahnsteinentfernung, Zahnsanierung, Zahnpolitur)

Zahlungsbedingungen und Preise

Unsere Abrechnung erfolgt nach der aktualisierten Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom November 2022. Wir sind gesetzlich verpflichtet unsere Leistungen gemäß GOT zu erheben.

Ein Unterschreiten des einfachen Satzes ist vom Gesetzgeber nicht gestattet. Die tatsächlichen Behandlungskosten setzen sich aus der Summe der Einzelleistungen zusammen. Für Leistungen während der Sprechstunde rechnen wir in der Regel zwischen dem ein- und zweifachen Gebührensatz ab, für Leistungen im Notdienst wird mindestens der zweifache Gebührensatz berechnet. Bitte beachten Sie, dass seit dem 14.02.2020 alle Tierärzte laut ihrer Gebührenordnung verpflichtet sind, eine Notdienstgebühr von 50,- € (netto) zu erheben.

Sie haben die Möglichkeit, nach der Behandlung die erhobene Gebühr bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Bei Fragen zu unseren Leistungen, deren Vergütungen, ihrer Quittung oder allgemein zur GOT stehen wir Ihnen jederzeit gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.